Petition für die schnelle Einführung des Religionsgemeinschaftengesetzes
Am 12.04.2024 wurde im Landtag das neue Religionsgemeinschaftengesetz (RelGG) in erster Lesung behandelt. Diese Entwurf soll einen vernünftigen Rahmen bieten, einerseits damit alle Konfessionen, welche schon seit über 20 Jahren in Liechtenstein friedlich etabliert sind[1], einen offiziellen Status bekommen, und anderseits damit es keinen rechtsfreien Raum gibt, wo Splittergruppen, Sekten oder gar Fanatiker, das derzeitige Gesetzesvakuum ausnützen, um sich für die Zukunft übertriebene Vorrechte zu sichern[2].
Die Bestimmungen des RelGG welche die religiösen Minderheiten betreffen und nicht die Landeskirche tangieren, müssten unbedingt vor den Landtagswahlen verabschiedet werden. Wenn die Verabschiedung verzögert wird, wird „Kirche und Staat“ mit Sicherheit zum Thema im Wahlkampf. Mit welchen Parolen können sich dann Oppositionsparteien profilieren?
Einen Vorgeschmack gibt eine parlamentarische Initiative der FL , die am 23.05.2024 Schlagzeilen machte, weil sie die Streichung der Katholischen Kirche aus der Verfassung verlangt. So eine Verfassungsänderung, ist zum jetzigen Zeitpunkt kaum mehrheitsfähig , aber die DpL als Gegenpartei hat das Thema geschickt aufgegriffen und schreibt: "Christen setzt euch zur wehr [...] Zuwanderer aus fremden Kulturkreisen müssen die Prinzipien unserer Gesellschaft akzeptieren. "
Die Abschaffung der Kirche wollen die Einen, die Anderen schüren dann Mistrauen gegen alle Nicht-Katholiken[3]. Für linke so wie für rechte Kleinparteien bringt die Verzögerung einen taktischen Vorteil, denn sie können mit polarisierenden Parolen viele Stimmen gewinnen. Es gibt in Nachbarländern genügend Beispiele dafür.
Für Liechtenstein entsteht aber ein grosser gesellschaftlicher Nachteil, weil, je länger das Gesetzvakuum besteht, desto komplizierter wir die religiöse Landschaft, desto schwieriger wird es eine vernünftige Regelung zu finden. Und nicht vergessen: geschürte antikatholische oder ausländerfeindliche Ressentiments können tiefe Spuren in der Bevölkerung lassen.
Deswegen wäre es Zeit, an die Vernunft zu appellieren, und sich für die schnellstmögliche Verabschiedung des RelGG einzusetzen. Wer will, kann an der überkonfessionellen Petition zu diesem Zweck teilnehmen.
Siehe Liechtensteiner Vaterland 29.Mai.2023 S.11
[1] Gemeint waren ursprünglich die Evangelische Kirche, die Evangelisch-Lutherische, und eventuell die Christlich-Orthodoxe Religionsgemeinschaft. Sie betreiben keine Missionierung, denn sie haben eine stabile Mitgliederschaft (200 bis 2000 Gläubige). Auch eingebürgerte Muslime oder Buddhisten kämen in Frage sobald sie eine Trägerorganisation gründen, und ein Gesuch stellen.
[2] In den letzten Monaten haben sich viele als Verein bzw Freikirche organisierte Unternehmen aus dem Ausland gemeldet, um zur „Religiösen Vielfalt in Liechtenstein“ beizutragen ( Start-Up-Churches, Ahmadija-Moschee, Wachturm-Gesellschaft, KIB-Verein, Griechisch-Katholische Gemeinde, Life Church, usw.) Sie haben derzeit keine oder nur wenige Mitglieder in Liechtenstein und sind auf Missionierung bzw Rekrutierung angewiesen.
[3] In Liechtenstein kann man praktisch allen Nicht-Katholiken einen sogenannten „Migrationshintergrund“ nachweisen.
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